Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie Strikter Nicht-Erstattungsrahmen – Rückerstattungen ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung Gültig ab: 01.01.2026 Website: https://a1toureg.com Alle durch A1TOUREG („Unternehmen“) schriftlich bestätigten Buchungen sind rechtsverbindlich. A1TOUREG fungiert als Plattform zur touristischen Vermarktung und Buchungskoordination in der Arabischen Republik Ägypten und arbeitet mit unabhängigen, ordnungsgemäß lizenzierten Drittanbietern („Leistungserbringern“) zusammen, die für die tatsächliche Durchführung der gebuchten Leistungen verantwortlich sind. Mit schriftlicher Bestätigung einer Buchung gelten sämtliche vom Kunden geleisteten Zahlungen als endgültig, nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Durchführung der Zahlung erkennt der Kunde diese Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie ausdrücklich und unwiderruflich an. Ein automatisches gesetzliches oder vertragliches Rücktritts- oder Rückerstattungsrecht besteht nach Buchungsbestätigung nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Das Unternehmen garantiert unter keinen Umständen eine Rückerstattung. Jede etwaige Rückerstattung ist strikt von einer schriftlichen Genehmigung abhängig. Eine Rückerstattung kann ausschließlich dann in Betracht gezogen werden, wenn der Kunde eine formelle schriftliche Stornierungsanfrage über die offiziellen Kommunikationskanäle einreicht, der jeweilige unabhängige Leistungserbringer die Rückerstattungsfähigkeit schriftlich bestätigt und der entsprechende Betrag tatsächlich vom Leistungserbringer an das Unternehmen zurückgezahlt wird. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen vorzufinanzieren oder eigene Mittel bereitzustellen. Erfolgt keine tatsächliche Rückzahlung durch den Leistungserbringer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ohne Einschränkung sind insbesondere folgende Fälle ausdrücklich nicht erstattungsfähig: Stornierungen innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden vor Leistungsbeginn; Nichterscheinen („No-Show“); verspätete Ankunft oder verpasste Abfahrt; Visumsverweigerung oder Einreiseverweigerung; persönliche Terminänderungen; Erkrankung ohne unabhängige Reiseversicherung; Unzufriedenheit aufgrund von Wetterbedingungen; bereits ausgestellte behördliche Genehmigungen; ausgestellte Flugtickets; bestätigte Kreuzfahrtbuchungen; Buchungen in Hochsaison oder an Feiertagen; Aktions- oder Sondertarife; individuell erstellte oder private Reiseprogramme. Im Falle einer ausnahmsweise genehmigten Rückerstattung werden ohne Ausnahme Verwaltungs- und Koordinationsgebühren, Vertragsstrafen des Leistungserbringers, staatliche Genehmigungs- und Eintrittsgebühren, Bank- und Überweisungskosten, Währungsumrechnungsdifferenzen, Zahlungsabwicklungsgebühren sowie sämtliche operativen Bearbeitungskosten in Abzug gebracht. Diese Abzüge gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Das Eintreten höherer Gewalt – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, gesundheitliche Notlagen, Transportstörungen, politische Unruhen oder Sicherheitsmaßnahmen – begründet keinen automatischen Rückerstattungsanspruch. Etwaige Rückzahlungen sind strikt auf die vom Leistungserbringer freiwillig erstatteten Beträge begrenzt. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Aussetzungen oder Absagen infolge höherer Gewalt. Soweit gesetzlich zulässig nach dem Recht der Arabischen Republik Ägypten ist die Gesamthaftung des Unternehmens strikt auf den tatsächlich für die jeweilige Buchung vereinnahmten Betrag begrenzt. Eine Haftung für mittelbare, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen unabhängiger Leistungserbringer. Rückerstattungsansprüche dürfen den tatsächlich vom Leistungserbringer zurückerlangten Betrag nicht überschreiten. Diese Richtlinie unterliegt ausschließlich dem Recht der Arabischen Republik Ägypten. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Richtlinie sind ausschließlich die zuständigen Gerichte in Ägypten zuständig, sofern zwingende Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen. Alle Entscheidungen über etwaige Rückerstattungen erfolgen nach interner Prüfung, Lieferantenbestätigung und unter strikter Anwendung dieser Richtlinie. Diese Richtlinie begründet keinen unbedingten oder automatischen Rückerstattungsanspruch.
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Rückerstattungsregelung & Verbindlicher Nicht-Erstattungsrahmen
Sämtliche bestätigten Buchungen sind endgültig, rechtsverbindlich und grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt wird.
Ein automatisches Rücktritts- oder Rückerstattungsrecht besteht nach Buchungsbestätigung nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Eine etwaige Rückerstattung ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung möglich und auf die tatsächlich vom unabhängigen Leistungserbringer zurückerlangten Beträge begrenzt.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen vorzufinanzieren oder eigene Mittel anstelle des Leistungserbringers bereitzustellen.
Stornierungen innerhalb von 72 Stunden vor Leistungsbeginn, Nichterscheinen („No-Show“), verpasste Abfahrten, Visumsverweigerungen, bereits ausgestellte Flugtickets, behördliche Genehmigungen, Aktions- oder Sondertarife sowie individuell erstellte Reiseprogramme sind ausdrücklich nicht erstattungsfähig.
Im Falle einer ausnahmsweise genehmigten Rückerstattung werden Verwaltungsgebühren, Vertragsstrafen des Leistungserbringers, Bank- und Zahlungsabwicklungsgebühren, Währungsdifferenzen sowie sonstige nicht rückforderbare Kosten in Abzug gebracht.
Die Gesamthaftung des Unternehmens ist strikt auf den tatsächlich vereinnahmten Betrag der jeweiligen Buchung begrenzt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Arabischen Republik Ägypten; Gerichtsstand ist Ägypten, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen.